Dieses Infoblatt erläutert die gesetzlich vorgesehene Umsetzung des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes im Detail. Bereits bestehende Gebäude sollten im Hinblick auf das Ziel der Barrierefreiheit – schrittweise und nach wirtschaftlicher Zumutbarkeit – adaptiert werden. Dieses Ziel stellt jedoch keineswegs eine unbedingte Verpflichtung dar und wird vom Gesetzgeber schrittweise vorgesehen.
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