Begriffsbestimmungen zur „Qualität“
Strukturqualität ist im Gesundheitsqualitätsgesetz als die „Summe sachlicher und personeller Ausstattung in quantitativer und qualitativer Hinsicht“ (§ 2 Abs. 8 GQG 2004) definiert.
Nach Donabedian sind zur Strukturdimension u.a. die Qualifikation, Ausstattung, das Personal incl. Aus- und Weiterbildung, organisatorische Bedingungen sowie Zugangs- und Nutzungsmöglichkeiten durch PatientInnen zu zählen. Umgelegt auf die physiotherapeutische Berufsausübung umfasst die Strukturqualität Faktoren wie Praxisgröße und -ausstattung, die Wartung von Therapiegeräten aber auch die durch Aus- und Weiterbildung erworbene Kompetenz.
Prozessqualität umfasst „Arbeitsabläufe und Verfahrensweisen, die nach nachvollziehbaren und nachprüfbaren Regeln systematisiert erfolgen und dem Stand des professionellen Wissens entsprechen, regelmäßig evaluiert und kontinuierlich verbessert werden“ (§ 2 Abs. 9 GQG 2004).
Nach Donabedian bestimmt die Gesamtheit aller Aktivitäten, die im Verlauf der tatsächlichen Erstellung des Produkts vollzogen werden, die Dimension des Prozesses. Hiezu sind organisatorische Abläufe als auch der Behandlungsprozess als solcher zu subsumieren. Im Bereich der Physiotherapie ist dieser Ebene der physiotherapeutische Prozess zuzuordnen.
Ergebnisqualität wird im Gesundheitsqualitätsgesetz definiert als: „Messbare Veränderungen des professionell eingeschätzten Gesundheitszustandes, der Lebensqualität und der Zufriedenheit einer Patientin/eines Patienten bzw. einer Bevölkerungsgruppe als Ergebnis bestimmter Rahmenbedingungen und Maßnahmen“ (§ 2 Abs. 10 GQG 2004).
Nach Donabedian handelt es sich bei der Ergebnisqualität um die Differenz zwischen dem Eingangszustand und dem Ausgangszustand. Zu berücksichtigen ist dabei jedoch, dass im Rahmen der Krankenbehandlung viele Faktoren auf das Ergebnis der Behandlung Einfluss nehmen können. Zur Ergebnismessung stehen PhysiotherapeutInnen standardisierte Messinstrumente zur Verfügung.
Qualitätssicherung basiert primär auf dem Erfüllungsparadigma und geht mit dem Erreichen von definierten Anforderungen einher.
Für Donabedian (2003, S. xxiii) umfasst Qualitätssicherung (quality assurance): „[…] all actions taken to establish, protect, promote, [sic] and improve the quality of health care“. D.h. er sieht darin alle Maßnahmen und Tätigkeiten die unternommen werden, um die Qualität im Gesundheitswesen einzuführen, zu schützen, zu fördern und zu verbessern. Streng genommen kann Qualität jedoch weder gesichert noch garantiert werden. Es ist nur möglich die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass die Versorgung gut oder besser ist. Ist man sich dessen bewusst, scheint der Begriff der Qualitätssicherung dennoch, da bereits etabliert und weit verbreitet, gut verwendbar.
Die ÖNORM EN ISO 9000 (kurz ISO 9000) definiert Qualitätssicherung als „Teil des Qualitätsmanagements […], der auf die Erhöhung der Eignung zur Erfüllung der Qualitätsanforderungen gerichtet ist“ (ON 2005, S. 26). Diese Unterscheidung der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagement (s.u.), d.h. die Sicht, dass die Qualitätssicherung als ein Teil oder auch als Vorstufe für ein Qualitätsmanagement zu sehen ist, wurde auch für die vorgestellte Arbeit übernommen.
Qualitätsmanagement dient der systematischen Einführung und Umsetzung von Maßnahmen der Qualitätssicherung. „Qualitätsmanagement umfasst […]“, wie Baartmans und Geng (2006, S. 39) es beschreiben, „[…] alle systematischen Aktivitäten, welche […] unternommen werden, um Prozesse zu beherrschen und die Qualität der Organisation auf systematische Weise zu steuern. Das Ziel ist es, die Qualität eines Produkts, einer Dienstleistung oder der internen Organisation zu verbessern“.
Die ÖNORM (Österreichische Norm) EN ISO 9000 definiert es als „aufeinander abgestimmte Tätigkeiten zum Leiten und Lenken einer Organisation […] bezüglich Qualität […]“ (ON 2005, S. 26). Wobei hier weiter angemerkt wird, dass Leiten und Lenken bezüglich Qualität üblicherweise das Festlegen der Qualitätspolitik sowie von Qualitätszielen, die Qualitätsplanung, -lenkung,- sicherung sowie die Qualitätsverbesserung umfassen.
Zentrales Thema des Qualitätsmanagement ist ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess, kurz als KVP bezeichnet. Die kontinuierliche Qualitätsverbesserung des Qualitätsmanagements impliziert ein Optimierungsparadigma, welches über das Erfüllungsparadigma der Qualitätssicherung hinausgeht. (Vgl. Baartmans & Geng 2006 sowie Zollondz 2006.)
Quelle: Magisterarbeit „Qualitätssicherung in der Physiotherapie“
