Erwachsene PatientInnen entscheiden selbst, ob sie sich einer Behandlung unterziehen und wen sie darüber in welchem Umfang informieren. Bei minderjährigen PatientInnen will dabei manchmal ein Dutzend Personen – von Eltern über Großeltern, Onkeln und Tanten bis zu LehrerInnen – mit entscheiden. Die gesetzlichen Bestimmungen dazu sind – zum Schutz der PatientInnen – eher restriktiv. Dennoch können TherapeutInnen mitunter in heikle Situationen geraten.
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