Die Schweigepflicht bei der Behandlung Minderjähriger

Erwachsene PatientInnen entscheiden selbst, ob sie sich einer Behandlung unterziehen und wen sie darüber in welchem Umfang informieren. Bei minderjährigen PatientInnen will dabei manchmal ein Dutzend Personen – von Eltern über Großeltern, Onkeln und Tanten bis zu LehrerInnen – mit entscheiden. Die gesetzlichen Bestimmungen dazu sind – zum Schutz der PatientInnen – eher restriktiv. Dennoch können TherapeutInnen mitunter in heikle Situationen geraten.

Den ganzen Text dieser Seite können Sie nur als Mitglied von Physio Austria einsehen.