Laut § 11c) des MTD-Gesetzes besteht für PhysiotherapeutInnen eine Schweigepflicht „über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten und bekannt gewordenen Geheimnisse“. Zu diesen „Geheimnissen“ zählen nicht nur jene Informationen, für welche die PatientInnen ausdrücklich Vertraulichkeit wünschen, sondern auch die Krankengeschichten selbst wie auch alle den Gesundheitszustand betreffenden Umstände und die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der PatientInnen. Mitunter kann die Schweigepflicht zu heiklen Situationen führen.
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