Physiotherapie in der freien Praxis
Neben der fachlichen Qualifikation und beruflichen Erfahrung ist ein betriebswirtschaftliches Basiswissen Voraussetzung, um das unternehmerische Risiko abschätzen zu können. Ein hohes Maß an Selbständigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Verantwortung sind für die freiberufliche Ausübung unerlässlich. Besonders wichtig ist die Kooperation und Kommunikation mit den niedergelassenen ÄrztInnen, da diese oft die Hauptzuweiser zu PhysiotherapeutInnen in der freien Praxis sind.
Niedergelassene PhysiotherapeutInnen arbeiten aufgrund ihres
umfassenden Wissens in allen medizinischen Fachrichtungen. Sämtliche
Therapieformen, einschließlich der physikalischen Zusatzmaßnahmen,
kommen dabei zur Anwendung.
Niedergelassene PhysiotherapeutInnen sind entweder als Vertrags- oder WahltherapeutInnen tätig.
Während VertragstherapeutInnen direkt mit den zuständigen Krankenkassen verrechnen, müssen bei WahltherapeutInnen die Behandlungskosten von den PatientInnen vorfinanziert werden. Die PatientInnen können den Kassentarif bei ihrer zuständigen Kasse geltend machen.
Freiberuflich tätige PhysiotherapeutInnen machen auch Hausbesuche, um
PatientInnen zu behandeln, die aufgrund des Schweregrades ihrer
Behinderung nicht transportfähig sind bzw. die Behinderung der
PatientInnen einen Hausbesuch erfordert.
Sie brauchen für die Behandlung einen Verordnungsschein des Arztes, auf dem folgendes verzeichnet ist:
- die Diagnose
- indizierte Therapie (z. B. Physiotherapeutische Behandlung, Einzeltherapie)
- Anzahl der Behandlungen
- der Hausbesuch
Bei neurologischen Erkrankungen die den Vermerk “Neurophysiologische
Behandlung” tragen, werden den PatientInnen höhere Tarife
zurückerstattet.
Um mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger rückverrechnen zu
können ist es nötig, dass die Verordnung vor Behandlungsbeginn von der
Krankenkasse bewilligt wird.
Freiberufliche PhysiotherapeutInnen sind entweder als Vertrags- oder Wahltherapeutnnen tätig. Während VertragstherapeutInnen direkt mit den zuständigen Krankenkassen verrechnen, müssen bei WahltherapeutInnen die Behandlungskosten von den PatientInnen vorfinanziert werden. Die PatientInnen können den Kassentarif bei ihrer zuständigen Kasse geltend machen.
Um sich als PhysiotherapeutIn selbständig machen zu können, benötigt man lediglich einen Bescheid zur freiberuflichen Ausübung der Physiotherapie von der Bezirkshauptmannschaft des jeweiligen Bundeslandes. Ähnlich den praktischen ÄrztInnen arbeiten niedergelassene PhysiotherapeutInnen in allen medizinischen Fachrichtungen.


