Physiotherapie in der freien Praxis

Freiberufliche PhysiotherapeutInnen übernehmen einen wichtigen Teil der extramuralen Versorgung. Sie arbeiten in Einzel- oder Gemeinschaftspraxen, sind als mobile TherapeutInnen unterwegs oder üben ihre selbstständige Tätigkeit direkt in der Ordination eines Arztes/einer Ärztin aus. PhysiotherapeutInnen machen Hausbesuche, um auch PatientInnen zu behandeln, die aufgrund des Schweregrades ihrer Behinderung nicht transportfähig sind.

Neben der fachlichen Qualifikation und beruflichen Erfahrung ist ein betriebswirtschaftliches Basiswissen Voraussetzung, um das unternehmerische Risiko abschätzen zu können. Ein hohes Maß an Selbständigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Verantwortung sind für die freiberufliche Ausübung unerlässlich. Besonders wichtig ist die Kooperation und Kommunikation mit den niedergelassenen ÄrztInnen, da diese oft die Hauptzuweiser zu PhysiotherapeutInnen in der freien Praxis sind.

 

Niedergelassene PhysiotherapeutInnen arbeiten aufgrund ihres umfassenden Wissens in allen medizinischen Fachrichtungen. Sämtliche Therapieformen, einschließlich der physikalischen Zusatzmaßnahmen, kommen dabei zur Anwendung.
Niedergelassene PhysiotherapeutInnen sind entweder als Vertrags- oder WahltherapeutInnen tätig.

Während VertragstherapeutInnen direkt mit den zuständigen Krankenkassen verrechnen, müssen bei WahltherapeutInnen die Behandlungskosten von den PatientInnen vorfinanziert werden. Die PatientInnen können den Kassentarif bei ihrer zuständigen Kasse geltend machen.

Freiberuflich tätige PhysiotherapeutInnen machen auch Hausbesuche, um PatientInnen zu behandeln, die aufgrund des Schweregrades ihrer Behinderung nicht transportfähig sind bzw. die Behinderung der PatientInnen einen Hausbesuch erfordert.
Sie brauchen für die Behandlung einen Verordnungsschein des Arztes, auf dem folgendes verzeichnet ist:

  • die Diagnose
  • indizierte Therapie (z. B. Physiotherapeutische Behandlung, Einzeltherapie)
  • Anzahl der Behandlungen
  • der Hausbesuch

Bei neurologischen Erkrankungen die den Vermerk “Neurophysiologische Behandlung” tragen, werden den PatientInnen höhere Tarife zurückerstattet.
Um mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger rückverrechnen zu können ist es nötig, dass die Verordnung vor Behandlungsbeginn von der Krankenkasse bewilligt wird.

Freiberufliche PhysiotherapeutInnen sind entweder als Vertrags- oder Wahltherapeutnnen tätig. Während VertragstherapeutInnen direkt mit den zuständigen Krankenkassen verrechnen, müssen bei WahltherapeutInnen die Behandlungskosten von den PatientInnen vorfinanziert werden. Die PatientInnen können den Kassentarif bei ihrer zuständigen Kasse geltend machen.

Um sich als PhysiotherapeutIn selbständig machen zu können, benötigt man lediglich einen Bescheid zur freiberuflichen Ausübung der Physiotherapie von der Bezirkshauptmannschaft des jeweiligen Bundeslandes. Ähnlich den praktischen ÄrztInnen arbeiten niedergelassene PhysiotherapeutInnen in allen medizinischen Fachrichtungen.

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