Im Zusammenhang mit der Chefarztpflicht für die Leistungen freiberuflicher PhysiotherapeutInnen stellt sich für PatientInnen leider immer wieder die Frage, wie man erfolgversprechend gegen eine Ablehnung des Chefärztlichen Dienstes vorgehen kann. Auch wenn das Gespräch mit dem Chefärztlichen Dienst und auch die Einschaltung der verordnenden Ärztin/des verordnenden Arztes – deren Entscheidung hier ja in Frage gestellt wird – nicht fruchten, steht immer noch der Weg offen, um die Ablehnung zu korrigieren.
Weitere Artikel exklusiv für Physio Austria Mitglieder