Tipps für PatientInnen bei Therapieverweigerungen
1. Anforderung einer schriftlichen Ablehnung der Therapie von der jeweiligen Krankenkasse
2. Berufung gegen den Bescheid bei der Krankenkasse, sowie Mitteilung (Kopie der Berufung) an den Gesundheitslandesrat und die Patientenanwaltschaft, damit auch diese tätig werden kann.
