PatientInnen, denen verordnete Therapien verweigert werden, raten ÖHV und Physio Austria folgende Vorgangsweise:

1.    Anforderung einer schriftlichen Ablehnung der Therapie von der jeweiligen Kranken­kasse

2.    Berufung gegen den Bescheid bei der Krankenkasse, sowie Mitteilung (Kopie der Berufung) an den Gesundheitslandesrat und die Patientenanwaltschaft, damit auch diese tätig werden kann.